B50neu - der Lückenschluss

Der Hochmoselübergang verbindet Menschen – und das über Landesgrenzen hinaus
Das Bauwerk, das im Kreis Bernkastel-Wittlich an der Mosel entstanden ist, ist ein Projekt der Superlative: Mit der Hochmoselbrücke kann man eine der größten Brücken Deutschlands bestaunen, unter der sogar der Kölner Dom ein Mal Platz hätte. In einer Höhe von rund 160 Metern spannt sich das Bauwerk 1,7 Kilometer lang über das Moseltal. Die Hochmoselbrücke ist dabei nur ein kurzes Stück eines Großprojekts, nämlich der Fernstraßenverbindung, mit der die belgischen/niederländischen Nordseehäfen sowie die belgischen Ballungsräume mit dem Rhein-Main-Gebiet verbunden werden.
Zu dieser Fernstraßenverbindung gehört die A 60 von der belgischen Grenze bis zur A 1 bei Wittlich, die bereits 2002 fertig wurde. Um von dort aus eine Verbindung zur A 61 zu schaffen, folgte jetzt der Ausbau der B 50 bis zur A 61 bei Rheinböllen. Dieser Ausbau wird als „B 50 neu“ bezeichnet. Der Streckenabschnitt, an dem die „B 50 neu“ bei Zeltingen-Rachtig über das Moseltal führt, ist der Hochmoselübergang mit der Hochmoselbrücke.
Das Projekt hat eine strukturpolitisch herausragende Bedeutung und zählt zu den wichtigsten großräumigen Verkehrsprojekten bundesweit. Mit dieser Verbindung soll auch die westliche Eifelregion besser erschlossen werden. Dies wird die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtern.
Vor allem der Frachtbereich wird durch die Strecke stark profitieren. Der Hochmoselübergang wird auch in vielen Gemeinden zu einer deutlichen Entlastung von Lärm und Abgasen führen. Und natürlich wird auch das Moseltal vom Schwerlastverkehr entlastet. Die Idee, die Wirtschaftszentren und Seehäfen Belgiens an den Ballungsraum „Rhein/Main“ anzubinden, ist nicht neu: Planungen für diese Verbindung begannen bereits im Jahr 1968. Damals war noch eine durchgehende Bundesautobahn (die A 60) vorgesehen. Sie sollte zwischen Steinebrück (Our) an der belgischen Staatsgrenze und dem Raum Bad Kreuznach / Bingen verlaufen. Es folgten drei Jahrzehnte kontinuierlicher Planungsarbeit, während der verschiedene Streckenvarianten erwogen wurden.
Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz, der die Verträglichkeit der Planungen mit den Belangen des Umweltschutzes bezweifelte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 endgültig abgewiesen. Die Richter bestätigten: Wegen der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ist der Hochmoselübergang mit dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Die Bundesrepublik Deutschland investiert rund 35 Millionen Euro in Ausgleichsmaßnahmen.